Skip to main content

ALLGEMEINE HANDELSBEDINGUNGEN

Firma FRUNĚK INOX G.m.b.H.

Zlín, Příluky, Cecilka 235, 760 01

 

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln sämtliche Beziehungen zwischen Firma FRUNĚK INOX G.m.b.H., Zlín, Příluky, Cecilka 235, 760 01 (im Folgenden als „Verkäufer"genannt) auf der einen Seite und dem Käufer auf der anderen Seite, die sich im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages zwischen ihnen entstehen.

2. Käufer ist jede natürliche und juristische Person.

3. Wir bieten nur Schleifen und Polieren. Zum Produkten liefern wir keine Messprotokolle. Wir übernehmen keine Haftungt für die Änderung der Abmessungen und Toleranzen auf Materialien und Produkte, die sich nach der Oberflächenbehandlung entstehen. Bei Hohlschliff schleifen wir standardmäßig nur Flächen, Kanten nur nach Vereinbarung.

II. Auftrag und Inhalt des Vertrages

1. Für einen Auftrag zum Bau betrachtet man auch bestätigter Bestellung oder Empfang von Lieferschein mit Werkstoff-Spezifikation und mit erforderliche Verarbeitung.

2. Der Lieferschein ist eine schriftliche Bestätigung der Übertragung und der Empfang von Waren durch Verkäufer oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person. Der Lieferschein enthält Bezeichnungen von Verkäufer und Käufer und Bezeichnung der Person, die die Ware übernahm.

3. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus. Dies schließt die Verwendung von Einkaufskonditionen des Käufers.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preisänderungen der Lieferung, die durch den Verkäufer auch Informationen haben, enthalten keine Mehrwertsteuer oder Versandkosten, sofern nicht anders angegeben wird.

2. Jeder Rechnungsbetrag für den Liefergegenstand wird bar bezahlt, sei es denn auf der Rechnung nicht ausdrücklich ein adnerer Fälligkeitstermin angegeben.

IV. Lieferbedingungen

1. Der Verkäufer ist verpflichtet, die lieferbaren Übereinstimmung mit dem Vertrag oder Bestellung dem Käufer zu liefern. Verpflichtung des Verkäufers ist, im Liefertermin Ware liefern, und zwar unverzüglich nach Lieferung des Gegenstandes der Lieferung an den Käufer (oder externen Trägern) übergeben. Bestätigung und Akzeptanz ist durch Lieferschein erfüllt.

2. Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Verzögerung Ihrer Bestellung und der Zeitpunkt der Umsetzung ist vorbehaltlich auf Verlängerung von Dauer der Hindernisse, es gab einen Grund unabhängig von den Seiten, von insbesonderen Mangel an Energie oder Rohstoffen, Streik, Aussperrung, behördliche Massnahmen, Verzögerungen oder Misserfolg von Zulieferung. Teilausführung der Bestellung unterliegen können separate Versorgung und kann vom Verkäufer gesondert in Rechnung gestellt werden.

3. Käufer überprüft unverzüglich nach Lieferung der Verbrauchsmaterialien persönlich zusammen mit dem Träger, oder durch autorisierte Person mit dem Status von Sendungen nach der beiliegenden Lieferung. Im Falle welche Mängel in der Liefergegenstandes, ist notwendig, einschließlich ihrer genauen Spezifikationen von den nächsten Werktag berichten, um den Verkäufer zu informieren. Zur gleichen Zeit, so Käufer zusammen mit dem Träger schriftliche Erklärung des Anspruchs Veranstaltung hat, muss alle üblichen Wesentliche in diesem Fall umfassen wird fotografieren und dann richtig Aufzeichnung des Versicherungsfalles und Dokumentation zu bewahren.

V. Reklamation

1. Käufer müss gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung und Mängel überprüft und schriftlich an den Verkäufer spätestens am nächsten Werktag bekannt machen.

2. Wenn das Objekt nicht an dem Zeitpunkt des Eingangs in Übereinstimmung mit dem Vertrag geliefert wird, so hat der Verkäufer Pflicht diese Sache in der kürzest möglichen Zeit verlangen und in Übereinstimmung mit den einschlägigen vertraglichen Dokumente wiederherzustellen.

3. Eine notwendige Bedingung für das Beschwerdeverfahren wird auch Identifizierung des Gegenstandes der Lieferung zur Verfügung gestellt, um seine Herstellung Herkunft des Verkäufers, sowie die Beschreibung des Mangels und fotografische Dokumentation der Mängel zu bestätigen.

4. Der beanspruchte Gegenstand der Lieferung ist nicht in der Produktion oder Montage oder Installation verwendet werden oder anderweitig weiterverarbeitet oder versendet zu anderen Entitäten. Der Verkäufer übernimmt die finanziellen Kosten von dieser oder einem anderen Verfahren oder Versandkosten beanspruchte Gegenstand an den Verkäufer zurück für Reparaturen angefallen.

VI. Eigentum, Haftung für Schäden und sonstige Vergütungen

1. Erwerb des Eigentums vom Verkäufer zum Käufer tritt zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Preises der Artikel Lieferung.

2. Die Haftung für Schäden an der gelieferten Ware geht vom Verkäufer auf den Käufer zum Zeitpunkt des Eingangs durch den Käufer oder seine autorisierten Person oder Träger.

VII. Abschließende Regelungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. November 2013.

2. Für Mängel des Vertrages ist der Verkäufer verantwortlich (nach § 536 des Gessetzes Nr. 513/91, des Handelsgesetzbuch, in der geänderten Fassung zur Verfügung gestellt).

3. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer angegeben, unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964, Bürgerliches Gesetzbuch, in der geänderten Fassung, Gesetzes Nr. 513/1991 Geschäftsessen Kodex in der geänderten Fassung, sowie andere relevante allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften.
Der Käufer erklärt, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen las, dass deren Inhalt verstand und dass es als ein integraler Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verkäufer betrachtet

FRUNĚK INOX s.r.o.
Zlín, Příluky,
Cecilka 235, 760 01
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.